Auf vielen Internetseiten, die sich um Unnützes Wissen, kuriose Gesetze und verwunderliche Richtlinien drehen, trifft man auch auf folgende Aussage: „In Hood River, Oregon, ist das Jonglieren ohne Jongleur-Lizenz polizeilich verboten.“
Doch was steckt eigentlich dahinter, stimmt das denn überhaupt?
Liest man im Stadtgesetz von Hood River, Origon nach findet man unter „§5 BUSINESS TAXES, LICENSES AND REGULATION“ den Unterparagraphen §5.12 „PEDDLERS AND SOLICITORS“ einen Paragraphen für Hausierer etc. Hier kann man entnehmen das man eine Lizenz, also eine Genehmigung braucht wenn man etwas in der Stadt darbieten möchte, egal ob etwas verkauft oder nur dargeboten wird. Aus diesem Passus lässt sich wahrscheinlich die Lizenz für Jongleure ableiten. Jonglieren ist also nicht generell verboten, wie es auf den Seiten von Unnützen Wissens den Anschein macht, viel mehr ist nur das öffentliche Jonglieren auf der Straße, mit und ohne Geldeinnahmen, Lizenzpflichtig.
Auch in deutschen Städten ist so etwas durchaus üblich und jeweils durch das zuständige Ordnungsamt geregelt. Man muss seine Straßenshow am Ordnungsamt anmelden und muss meist einen kleinen Betrag dafür bezahlen (15-30 Euro), das man in der Stadt Jonglieren oder Musizieren darf. Es gibt sogar Städte, meist solche mit hohem Touristen aufkommen, wo sogar ein ganz persönlicher Platz und eine Zeit ausgemacht ist. Das hat den Vorteil das sich die Künstler nicht um die Bestenplätze streiten. In Augsburg ist es sogar generell Verboten, wird aber stillschweigend geduldet, solange sich niemand beschwert.
Was lernen wir daraus? Nicht alles im Internet stimmt oder ist anders als man es auf den ersten Blick vermutet.